Vertrag
Auf Basis unseres Anbots errichtet ein Notar oder Anwalt, den wir gemeinsam festgelegt haben, einen sogenannten eintragungsfähigen Kaufvertrag. Außerdem fungiert er als Treuhänder, bei dem wir den Kaufpreis hinterlegen. Nachdem wir das getan haben und beide Seiten den Vertrag geprüft haben, geht’s an die Unterschrift.